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Radon-Prävention bei Neubauten

Radon-Prävention bei Neubauten

Mit den geeigneten Präventionsmassnahmen bei Neubauten kann die Radonbelastung so gesenkt werden, dass die gesetzlichen Vorschriften in der Schweiz eingehalten, bzw. unterschritten werden können.

Schutzmassnahmen bei Neubauten können sein:

  • geeignete Abdichtungsmassnahmen
  • Luftzirkulation unter dem Haus
  • mechanische Luftabführung im Unterbau in Form von Drainage-Lüftungen unter dem Gebäude
  • Unterdrucksystem im Bauuntergrund

Wichtige Hinweise

  • Werden präventive Dichtungs- oder Lüftungsmassnahmen getroffen, so sollten diese separat während der Bauphase von einem Fachmann begleitet werden.
  • Während der ersten Heizperiode sollte dann eine Kontrollmessung erfolgen, um die Wirksamkeit der Massnahmen zu überprüfen und allenfalls verbessern zu können.
  • Periodische Kontrollmessungen im Abstand von 5 Jahren sichern die Funktionsweise der getroffenen Maßnahmen.

Präventionsmassnahmen sollten gemäss BAG nur durch eine zertifizierte Radonfachperson BAG geplant werden.

 

Prävention bei Neubauten

  • geeignete Abdichtungsmassnahmen
  • Luftzirkulation unter dem Haus
  • mechanische Luftabführung im Unterbau in Form von Drainage-Lüftungen unter dem Gebäude
  • Unterdrucksystem im Bauuntergrund

Sanierungsmassnahmen

  • Unterdruck im Innern vermeiden
  • Radon am Eintritt in das Gebäude hindern
  • Radon wird vor dem Eintritt in das Gebäude aktiv entfernt
  • Radon aus dem Gebäude evakuieren

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